Das Thema “Barrierefreies Bauen und Inklusion” in der Schweiz umfasst wichtige Aspekte, die die Zugänglichkeit von Gebäuden und Anlagen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gewährleisten. Hier sind relevante Informationen zu barrierefreiem Bauen, inklusive Architektur und Förderung von Zugänglichkeit in der Schweiz:
Gesetzliche Grundlagen
- UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK): Artikel 9 der BRK legt das Recht auf Zugänglichkeit fest.
- Schweizerisches Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG): Dieses Gesetz definiert die Benachteiligung beim Zugang zu einem Gebäude und erfasst öffentliche Gebäude, Wohngebäude und Gebäude mit Arbeitsplätzen.
- Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiV): Die BehiV definiert Begriffe wie “Bau und Erneuerung”, “Bauten und Anlagen” und “öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen”.
- Norm SIA 500 “Hindernisfreie Bauten”: Die Norm SIA 500 ist ein wichtiger Leitfaden für hindernisfreies Bauen und kann beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein bezogen werden.
Grundsätze des Barrierefreien Bauens in der Schweiz
- Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit: Alle Gebäude und Anlagen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen so gestaltet sein, dass der Zugang nicht aus baulichen Gründen verwehrt oder erschwert wird.
- Beispiel: Sowohl Gebäude als auch Parkanlagen und Außenbereiche müssen für behinderte Menschen zugänglich sein.
- Wohngebäude und Gebäude mit Arbeitsplätzen: Wohngebäude und Gebäude mit Arbeitsplätzen müssen erst ab einer bestimmten Anzahl von Wohnungen und Arbeitsplätzen angepasst werden.
Umsetzung und Beratung
- Baugenehmigung und Überwachung: Bei der Erteilung der Baugenehmigung prüfen die Gemeinden und Kantone die Einhaltung der Vorschriften für hindernisfreies Bauen.
- Kantonale Unterschiede: Aufgrund der kantonalen Zuständigkeit gibt es unterschiedliche Anforderungen an das barrierefreie Bauen in den verschiedenen Kantonen.
- Beratungsstellen: In jedem Kanton gibt es eine Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen, die für Fragen zur Zugänglichkeit und Barrierefreiheit zur Verfügung steht.
Förderung und Finanzierung
- Finanzielle Unterstützung: Die Kantone können Finanzhilfen gewähren, um das hindernisfreie Bauen zu fördern. Die Höhe der Finanzhilfe richtet sich nach den anerkannten Kosten.
Insgesamt legen die Gesetze und Grundsätze in der Schweiz einen klaren Rahmen für das barrierefreie Bauen und die Förderung der Zugänglichkeit fest. Die Einhaltung dieser Vorschriften trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen autonom und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Für eine genaue Abklärung der Vorschriften in einem bestimmten Kanton empfiehlt es sich, die kantonale Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen zu kontaktieren.
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