In der Schweiz sind für Baubewilligungen und Bauprojekte verschiedene Dokumente und Prozesse erforderlich. Hier sind die relevanten Informationen mit Ressourcen im Internet:
Einreichung des Baugesuchs
- Die Bauherrschaft oder die Fachplanenden reichen das Baugesuchsformular zusammen mit den Plänen bei der örtlichen Baubehörde ein. Zusätzliche Formulare und Unterlagen können je nach Vorhaben erforderlich sein 2.
Elektronische Baugesuche
- Seit dem 1. April 2024 können Baugesuche in vielen Gemeinden elektronisch über die Plattform “eBaugesucheZH” eingereicht werden. Das Verfahren über die Plattform wird seitdem papierlos abgewickelt 2.
Erforderliche Unterlagen für die Baueingabe
- Folgende Pläne und Unterlagen sind in der Regel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen: Baugesuchsformular, Kopie des Katasterplans, Umgebungsplan, Projektpläne, und weitere für die Prüfung des Bauvorhabens notwendige Unterlagen 2.
Verschiedene Verfahren zur Anwendung
- Je nach Art, Lage und Umfang eines Bauvorhabens kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung, wie das ordentliche Verfahren, Anzeigeverfahren und Meldeverfahren. Die Gemeinde entscheidet, welches Verfahren angewendet wird 2.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- Die Gesetzesänderungen für das vollständig elektronische Baubewilligungsverfahren haben zur Folge, dass zeichnungsberechtigte Mitarbeitende eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigen. Baurechtsentscheide und Verfügungen der Gemeinde müssen mit dieser QES unterschrieben und über “eBaugesucheZH” versendet werden 1.
Ressourcen im Internet
- Über die Plattform “eBaugesucheZH” können Gesuchstellende ihre Bauprojekte elektronisch erfassen und einreichen 1.
- Es gibt eine Liste von qualifizierten Schweizer QES-Anbietern, die erforderlich sind, um das Baugesuch elektronisch zu unterschreiben 1.
Für zusätzliche Informationen und Prozessdokumentationen können Gesuchstellende die entsprechenden Ressourcen auf der Plattform “eBaugesucheZH” und bei den zuständigen Gemeindeämtern finden 1.